Auch nach einem guten Mietverhältnis lohnt es sich, einen externen Wohnungsabnahmeexperten bei zu ziehen.

  • Verteilung der Kostenanteile bei einem Mieterwechsel?
  • Normale oder übermässige Abnutzung?
  • Amortisation von Wohnungseinrichtungen?

Dies sind Fragen die wir Ihnen als Wohnungsabnehmer/in vom HEV beantworten können.

Einer gut informierten Fachperson fällt es leichter, Mieter und Vermieter über die aktuellen Rechtsverhältnisse aufzuklären und die Ansprüche durchzusetzen. Eine saubere Wohnungsabnahme spart Kosten und Energie bei der späteren Einforderung und allenfalls Durchsetzung vor Miet- Schlichtungsstelle.

Seit über acht Jahren nehmen wir für den HEV Olten und Solothurn WG/Häuser ab. Zudem können wir mit langjähriger Erfahrung als Mitglied der Schlichtungsstelle Thal- Gäu viele Fragen vor Ort beantworten.

Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung. Rufen Sie uns an!

Kostenberechnung nach HEV- Richtlinien

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